Ende 2020 wurde eine Quarantäne für Personen eingeführt, die aus EU-Ländern nach Polen zurückkehren. Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Flugzeug, Bus, Bahn) reisen, werden nach dem Überschreiten der Binnengrenze in Quarantäne verwiesen. Die Quarantäne erstreckte sich nicht auf Personen, die beispielsweise in einem Privatauto unterwegs waren. Die Einschränkung sorgte für einige Verwirrung, da einige in naher Zukunft eine Kreuzfahrt in Kroatien, Griechenland oder in etwas weiter entfernten Regionen wie den Kanarischen Inseln, Martinique und Guadeloupe planten. Es stellt sich heraus, dass die Befürchtungen der Charterer unbegründet waren. Ausnahmen für https://www.strazgraniczna.pl/pl/aktualnosci/8880,Od-28-grudnia-nowe-obstrzenia-na-polskiej-granicy.html sind:
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8. Personen, die auf Freizeitschiffen zwischen Häfen von EU-Mitgliedstaaten, EFTA-Mitgliedstaaten - Vertragsparteien des EWR-Abkommens fahren, ohne Häfen von Drittstaaten anzulaufen,
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Die Gültigkeit der oben genannten Regeln wurde uns bereits von mehreren Rückkehrern von Charterflügen aus Martinique bestätigt.
Ist Quarantäne für Seeleute nach der Rückkehr nach Polen obligatorisch?
Ab dem 28. Dezember 2020 werden Personen, die mit Sammeltransporten (aus EU-Ländern) nach Polen zurückkehren, in Quarantäne geschickt. Gilt dies für Yachtcharter?